Rechtsschutz Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, werden Sie von Ihrem Versicherer im Umfang der vereinbarten Versicherungsleistung von den Kosten der Rechtsverfolgung freigestellt. Wie weit dieser Deckungsschutz reicht, regeln der Versicherungsvertrag und die ihm zu Grunde liegenden Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Da es über die Frage und den Umfang der Eintrittspflicht häufig Unstimmigkeiten gibt, sollte - wie dies in der Praxis auch üblich ist - die Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung dem Anwalt überlassen werden, der dies neben der eigentlichen Sachbearbeitung für Sie erledigt.